Allgemeine Voraussetzungen

Unter folgenden Bedingungen finanzieren wir Ihren Prozess:

  • Der Streitwert Ihrer Forderung beträgt mindestens 100.000 Euro.
  • Ihr Rechtsanwalt überzeugt uns, dass gute Aussichten bestehen, Ihre Ansprüche erfolgreich durchzusetzen.
  • Der Anspruchsgegner verfügt über eine hinreichende Bonität.

Dabei finanzieren wir außergerichtliche Streitigkeiten ebenso wie Prozesse vor Gericht oder Schiedsverfahren. Sie können uns aber auch in bereits laufenden Fällen oder nach einer verlorenen Instanz hinzuziehen.

Ebenso spielt es für uns keine Rolle, wer Ihr Gegner ist. Er muss lediglich zahlungsfähig sein.

Geeignet sind Fälle aus allen Rechtsgebieten, zum Beispiel:

  • Amtshaftung
  • Arbeitsrecht
  • Architektenrecht
  • Arzthaftungsrecht
  • Bankrecht
  • Baurecht
  • Dienstvertragsrecht
  • Erbrecht
  • Familienrecht
  • Gesellschaftsrecht
  • Handelsrecht
  • Immobilienrecht
  • Insolvenzrecht
  • Kaufrecht
  • Steuerrecht
  • Urheberrecht
  • Versicherungsrecht
  • Wettbewerbsrecht

Sehen Sie hier einige Beispielsfälle aus der Praxis. Besprechen Sie Ihren Fall und seine Eignung für eine Prozessfinanzierung mit Ihrem Rechtsanwalt.

Gerne stehen wir Ihrem Rechtsanwalt für Fragen auch telefonisch zur Verfügung!

ProzessFinanz-Broschüre

Aktuelle Broschüre zum Download. Informieren Sie sich umfassend
über das Thema
Prozessfinanzierung.

Weiterlesen

Pressemitteilungen

Aktuelle Pressemitteilungen der ROLAND-Gruppe.

Weiterlesen

Newsletter

Abonnieren Sie jetzt unseren Newsletter und bleiben Sie so auf dem Laufenden.

Weiterlesen