Allgemeine Voraussetzungen
Unter folgenden Bedingungen finanzieren wir Ihren Prozess:
- Der Streitwert Ihrer Forderung beträgt mindestens 100.000 Euro.
- Ihr Rechtsanwalt überzeugt uns, dass gute Aussichten bestehen, Ihre Ansprüche erfolgreich durchzusetzen.
- Der Anspruchsgegner verfügt über eine hinreichende Bonität.
Dabei finanzieren wir außergerichtliche Streitigkeiten ebenso wie Prozesse vor Gericht oder Schiedsverfahren. Sie können uns aber auch in bereits laufenden Fällen oder nach einer verlorenen Instanz hinzuziehen.
Ebenso spielt es für uns keine Rolle, wer Ihr Gegner ist. Er muss lediglich zahlungsfähig sein.
Geeignet sind Fälle aus allen Rechtsgebieten, zum Beispiel:
- Amtshaftung
- Arbeitsrecht
- Architektenrecht
- Arzthaftungsrecht
- Bankrecht
- Baurecht
- Dienstvertragsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht
- Gesellschaftsrecht
- Handelsrecht
- Immobilienrecht
- Insolvenzrecht
- Kaufrecht
- Steuerrecht
- Urheberrecht
- Versicherungsrecht
- Wettbewerbsrecht
Sehen Sie hier einige Beispielsfälle aus der Praxis. Besprechen Sie Ihren Fall und seine Eignung für eine Prozessfinanzierung mit Ihrem Rechtsanwalt.
Gerne stehen wir Ihrem Rechtsanwalt für Fragen auch telefonisch zur Verfügung!