Eine Vielzahl von Fällen kommt für eine Finanzierung durch unser Unternehmen in Betracht. Folgende Beispielsfälle veranschaulichen dies:
Durch den Behandlungsfehler eines Arztes erleidet Ihr Kind einen Geburtsschaden. Es wird sein Leben lang behindert bleiben. Außergerichtliche Gespräche sind gescheitert, sodass Sie für Ihr Kind Schmerzensgeld, Schadenersatz und die Feststellung der Ersatzpflicht aller weiteren Schäden gerichtlich geltend machen müssen. Das durch den hohen Streitwert und die Notwendigkeit von Sachverständigengutachten enorme Kostenrisiko einer Klage könnten wir Ihnen abnehmen.
Ihr Vater hat Sie testamentarisch als Alleinerben eingesetzt. Nach dem Tod Ihres Vaters taucht jedoch ein zweites Testament zugunsten der Lebensgefährtin Ihres Vaters auf, welches erst kurz vor seinem Tode verfasst wurde. Sie bestreiten, dass das zweite Testaments echt ist und klagen mit unserer finanziellen Unterstützung Ihr Erbe vor Gericht ein.
Als Vertragshändler einer bekannten Automarke wurde Ihnen ordentlich gekündigt. Der Hersteller errechnet Ihren Ausgleichsanspruch zu gering. Ihr Rechtsanwalt rät Ihnen zur Klage, die Sie mit unserer Hilfe ohne eigenes Kostenrisiko führen.
Sie sind Inhaber eines Architektenbüros, welches ein umfangreiches Bauvorhaben plant und überwacht. Nachdem Sie die Schlussrechnung übersendet haben, weigert sich der Bauherr wegen angeblich fehlender Prüffähigkeit, das noch ausstehende Honorar zu zahlen. Zudem macht der Bauherr unberechtigte Planungsmängel geltend. Sie wären nun gezwungen, Ihr Honorar einzuklagen. Mit uns als starkem Partner erreichen Sie schließlich doch noch eine außergerichtliche Einigung.
Ein Anlageberater vermittelt Ihnen als Steuersparmodell den Erwerb einer Immobilie nebst entsprechendem Bankkredit. Die Ihnen versprochene Rendite bleibt jedoch aus. Ferner stellt sich heraus, dass der Anlageberater Sie erheblich über den Wert der Immobilie getäuscht hat. Sie verlangen von der Kredit gebenden Bank die Rückabwicklung Ihres Darlehens gegen Übereignung der Immobilie. Den erforderlichen Prozess führen Sie mit unserer Unterstützung ohne weitere finanzielle Belastung.
Ein Bauunternehmer sieht seinem wirtschaftlichen Ende entgegen. Vor der Insolvenzanmeldung überträgt er ein verbliebenes Grundstück an seine Ehefrau. Als Insolvenzverwalter fechten Sie den Kaufvertrag wegen Gläubigerbenachteiligung an und verlangen von der Ehefrau, das Grundstück an die Insolvenzmasse herauszugeben. Die Gläubiger wollen die Kosten eines Prozesses jedoch nicht tragen. Mit uns können Sie klagen, ohne die Masse zu belasten.