Sie oder Ihr Rechtsanwalt nehmen Kontakt zu uns auf und stellen uns aussagekräftige Unterlagen für die Annahmeprüfung zur Verfügung. Hierzu benötigen wir nicht sofort einen fertigen Klageentwurf. Ihr Rechtsanwalt sollte jedoch den Fall bereits geprüft haben und uns eine Zusammenfassung des Sachverhalts sowie seine rechtliche Einschätzung schriftlich zur Verfügung stellen können.
Wir prüfen sodann Ihren Fall kostenlos, schnell und unbürokratisch. Bitte beachten Sie, dass wir keine Rechtsberatung vornehmen können.
Erkennen wir nach unserer Prüfung hinreichende Erfolgsaussichten für einen Prozess, schließen wir mit Ihnen einen Prozessfinanzierungsvertrag. Auch nach Abschluss des Prozessfinanzierungsvertrags bleibt Ihr Rechtsanwalt Ihr alleiniger Berater und Vertreter.
Ab Vertragsschluss zahlen wir sämtliche Vorschüsse für das Gericht, Ihren Rechtsanwalt, Sachverständige und Zeugen.
Die Klage wird in Absprache mit uns von Ihrem Rechtsanwalt bei Gericht eingereicht. Dabei liegt die Prozessführung weiterhin in den Händen Ihres Anwalts. Über die Entwicklung des Prozesses hält er uns auf dem Laufenden. Kostenauslösende Prozesshandlungen stimmt er mit uns ab, ebenso wie Verfügungen über die streitige Forderung.
Nur im Erfolgsfall erhalten wir eine Beteiligung am Erlös des Prozesses. Geht der Prozess verloren, tragen wir auch die Kosten der Gegenseite.
Falls Sie noch Fragen zum Ablauf der Prozessfinanzierung haben, rufen Sie uns einfach an oder lassen Sie sich zurückrufen !