ROLAND ProzessFinanz
Roland

Prozesskosten auf einen Blick

Der Weg durch die Instanzen ist teuer.
Die in der Tabelle aufgeführten Prozesskosten enthalten lediglich die Gerichtskosten und die erstattungsfähigen Kosten Ihres und des gegnerischen Rechtsanwalts nach dem aktuellen Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

Nicht berücksichtigt sind Sachverständigenhonorare, Zeugengelder und die nicht erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten für Ihren Rechtsanwalt, die im konkreten Fall oftmals noch hinzutreten können. Auch der Abschluss eines Vergleichs kann die Prozesskosten weiter erhöhen.

 

Streitwert1. Instanz1.+ 2. Instanz1. - 3. Instanz
50.000,-7.481,-16.146,-27.695,-
100.000,-10.468,-22.733,-38.995,-
150.000,-12.707,-27.675,-47.474,-
200.000,-14.947,-32.614,-55.951,-
300.000,-19.485,-42.619,-75.115,-
500.000,-26.291,-57.624,-98.863,-
750.000,-32.891,-72.096,-123.967,-
1.000.000,-39.491,-86.568,-148.531,-
1.500.000,-52.691,-115.512,-198.199,-
2.000.000,-65.891,-144.456,-247.867,-
5.000.000,-145.091,-318.120,-545.875,-
Aktuelles

ROLAND bleibt trotz Wirtschaftskrise auf Wachstumskurs

25.11.2009

Wirtschaftskrise verursacht mehr Rechtsstreitigkeiten

25.05.2009