Eine Vielzahl von Fällen kommt für eine Finanzierung durch unser Unternehmen in Betracht. Der Veranschaulichung dienen folgende Beispielsfälle:
Durch den Behandlungsfehler eines Arztes erleidet Ihr Kind einen Geburtsschaden. Es wird sein Leben lang behindert bleiben. Außergerichtliche Gespräche sind gescheitert, so dass Sie für Ihr Kind Schmerzensgeld, Schadenersatz und die Feststellung der Ersatzpflicht aller weiteren Schäden gerichtlich geltend machen müssen. Das angesichts des hohen Streitwerts und der Notwendigkeit von Sachverständigengutachten enorme Kostenrisiko könnten wir Ihnen abnehmen.
Sie planen die bauliche Erweiterung Ihres Hotels, erhalten hierfür jedoch keine Baugenehmigung. Nach langwierigem Verwaltungsrechtsstreit zwischen Ihnen und der Baubehörde wird diese verpflichtet, Ihnen die beantragte Baugenehmigung zu erteilen. Im Amtshaftungsprozess vor dem Zivilgericht fordern Sie nun von der Baubehörde den entgangenen Gewinn, der Ihnen durch die zeitliche Verzögerung entstanden ist.
Ihr Vater hat Sie testamentarisch als Alleinerbin eingesetzt. Nach dem Tod Ihres Vaters taucht jedoch ein zweites Testament zugunsten der Lebensgefährtin Ihres Vaters auf, welches erst kurz vor seinem Tode verfasst wurde. Sie bestreiten die Echtheit des zweiten Testaments.
Sie werden als Vorstand einer Aktiengesellschaft überraschend abberufen. Gleichzeitig wird Ihr Anstellungsvertrag außerordentlich gekündigt. Sie bestehen jedoch auf Fortsetzung des Vertrags und Zahlung Ihrer Vergütung, da aus Ihrer Sicht ein wichtiger Grund für die Kündigung Ihres Vertrages nicht vorgelegen hat. Klagen Sie risikolos mit unserer Hilfe.
Ein Bauunternehmer sieht seinem wirtschaftlichen Ende entgegen. Vor der Insolvenzanmeldung überträgt er ein verbliebenes Grundstück an seine Ehefrau. Als Insolvenzverwalter fechten Sie den Kaufvertrag wegen Gläubigerbenachteiligung an und verlangen von der Ehefrau die Herausgabe des Grundstücks an die Insolvenzmasse. Bei den Gläubigern stoßen Sie angesichts der Prozesskosten auf Widerstand. Mit uns können Sie ohne Belastung der Masse klagen.
Als Vertragshändler einer bekannten Automarke wurde Ihnen ordentlich gekündigt. Der Hersteller errechnet Ihren Ausgleichsanspruch zu gering. Ihr Rechtsanwalt rät Ihnen zur Klage.
Sie sind Inhaber eines Architektenbüros, welches ein umfangreiches Bauvorhaben plant und überwacht. Nach Übersendung der Schlussrechnung verweigert der Bauherr wegen angeblich fehlender Prüffähigkeit die Zahlung des noch ausstehenden Honorars. Zudem macht der Bauherr unberechtigte Planungsmängel geltend. Sie sind gezwungen, Ihr Honorar einzuklagen. Mit uns als starkem Partner können die Chancen auf eine außergerichtliche Einigung wieder steigen.
Ein Anlageberater vermittelt Ihnen als Steuersparmodell den Erwerb einer Immobilie nebst entsprechendem Bankkredit. Die Ihnen versprochene Rendite bleibt jedoch aus. Ferner stellt sich heraus, dass der Anlageberater Sie erheblich über den Wert der Immobilie getäuscht hat. Sie verlangen von der Kredit gebenden Bank die Rückabwicklung Ihres Darlehens gegen Übereignung der Immobilie.