Voraussetzungen der Prozessfinanzierung
Unter folgenden Bedingungen finanzieren wir Ihren Prozess:
- Der Streitwert Ihrer Forderung beträgt mindestens 50.000 €. Für Streitigkeiten im europäischen Ausland ist ein Mindeststreitwert von 250.000 € erforderlich.
- Ihr Rechtsanwalt überzeugt uns, dass gute Aussichten für eine erfolgreiche Durchsetzung Ihrer Ansprüche bestehen.
- Der Anspruchsgegner verfügt angesichts der Streitforderung über eine hinreichende Bonität.
Finanzierung in jedem Streitfall
Das Spektrum der Fälle, die unser Unternehmen finanziert, ist groß:
- Wir finanzieren außergerichtliche Streitigkeiten ebenso wie Prozesse vor Gericht oder Schiedsverfahren.
- Sie können uns auch in bereits laufenden Fällen oder nach einer verlorenen Instanz hinzuziehen.
- Es spielt für uns keine Rolle, wer Ihr Gegner ist. Lediglich zahlungsfähig muss er sein.
Geeignet sind Fälle aus allen Rechtsgebieten, z.B.
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| Amtshaftung | Dienstvertragsrecht | Insolvenzrecht |
| Arbeitsrecht | Erbrecht | Kaufrecht |
| Architektenrecht | Familienrecht | Steuerrecht |
| Arzthaftungsrecht | Gesellschaftsrecht | Urheberrecht |
| Bankrecht | Handelsrecht | Versicherungsrecht |
| Baurecht | Immobilienrecht | Wettbewerbsrecht |
Sehen Sie hier einige Beispielsfälle aus der Praxis.
Falls Sie unsicher sind, ob ein konkreter Fall für eine Prozessfinanzierung geeignet ist, rufen Sie uns an oder lassen Sie sich zurückrufen!