ROLAND ProzessFinanz
Roland

Voraussetzungen der Prozessfinanzierung

Unter folgenden Bedingungen finanzieren wir Ihren Prozess:

  • Der Streitwert Ihrer Forderung beträgt mindestens 50.000 €. Für Streitigkeiten im europäischen Ausland ist ein Mindeststreitwert von 250.000 € erforderlich.
  • Ihr Rechtsanwalt überzeugt uns, dass gute Aussichten für eine erfolgreiche Durchsetzung Ihrer Ansprüche bestehen.
  • Der Anspruchsgegner verfügt angesichts der Streitforderung über eine hinreichende Bonität.

Finanzierung in jedem Streitfall

Das Spektrum der Fälle, die unser Unternehmen finanziert, ist groß:

  • Wir finanzieren außergerichtliche Streitigkeiten ebenso wie Prozesse vor Gericht oder Schiedsverfahren.
  • Sie können uns auch in bereits laufenden Fällen oder nach einer verlorenen Instanz hinzuziehen.
  • Es spielt für uns keine Rolle, wer Ihr Gegner ist. Lediglich zahlungsfähig muss er sein.

 

Geeignet sind Fälle aus allen Rechtsgebieten, z.B.

 

AmtshaftungDienstvertragsrecht Insolvenzrecht
ArbeitsrechtErbrechtKaufrecht
ArchitektenrechtFamilienrechtSteuerrecht
ArzthaftungsrechtGesellschaftsrechtUrheberrecht
BankrechtHandelsrechtVersicherungsrecht
BaurechtImmobilienrechtWettbewerbsrecht

Sehen Sie hier einige Beispielsfälle aus der Praxis.

Falls Sie unsicher sind, ob ein konkreter Fall für eine Prozessfinanzierung geeignet ist, rufen Sie uns an oder lassen Sie sich zurückrufen!

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