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Recht, Schutz und Service von A-Z



Rechtsanwalt und Gericht

ROLAND zahlt die gesetzlichen Gebühren Ihres Rechtsanwaltes und die von Ihnen zu übernehmenden Gerichtskosten. Reisekosten des Rechtsanwaltes im Zivilverfahren werden bis zur Höhe der Kosten für einen Korrespondenzanwalt ebenfalls übernommen.

Rechtsberatung für angestellte Ärzte

Wenn Sie einen ROLAND Kompakt-Rechtsschutz-Vertrag für angestellte Ärzte ab ARB 2000 Ärzte haben und dieser seit mindestens drei Jahren schadenfrei verläuft, erhalten Sie Versicherungsschutz für eine einmalige rechtliche Beratung im Zusammenhang mit einer beabsichtigten Niederlassung. Die Kostenübernahme ist auf 500 € begrenzt. Der Vertrag gilt so lange als schadenfrei bis ein Rechtsschutzfall gemeldet wird. Danach beginnt die Frist neu zu laufen.

Rechtskosten-Vorschuss

Eine Leistung des Schutzbrief-Bausteines ReiseMobil (ASB 2004): Im Fall der Fälle streckt ROLAND Ihnen die bei der Vermittlung von Anwaltshilfe entstehenden Gerichts-, Anwalts- und Dolmetscherkosten bis zu 2.600 € sowie eine von den Behörden verlangte Strafkaution bis zu 10.500 € vor.

Rechtspflichten

Rechtspflichten sind die Pflichten des Versicherungsunternehmens und des Versicherungsnehmers, die bei Nichterfüllung gerichtlich einklagbar sind. Zu den Rechtspflichten gehören z. B. die Pflicht des Versicherungsunternehmens zur Ausstellung einer Police nach Annahme des Versicherungsantrages und die Pflicht des Versicherungsnehmers zur Zahlung der Prämien.

Rechtsschutz für Betreuungsverfahren

Dies ist eine Leistung aus GenerationAktivPlus: Versicherungsschutz besteht, wenn für Sie oder die mitversicherte Person eine Betreuung angeordnet wird und Sie bzw. die mitversicherte Person damit nicht einverstanden sind/ist.

Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter von Wohnungen und Grundstücken

Bei einem Streit als Haus- oder Wohnungseigentümer mit Nachbarn wegen Lärmbelästigung oder als Mieter mit dem Vermieter wegen Mieterhöhung steht Ihnen ROLAND zur Seite. Zu einem besonders günstigen Beitrag kann dieses Produkt auch als Ergänzung zu bestimmten Produkten abgeschlossen werden.

Versichert sind folgende Leistungsarten:

  • Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
  • Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten

Rechtsschutz für Firmen
Rechtsschutz für Vereine

Dies ist ein Produktangebot für eingetragene Vereine (Sport- und Geselligkeitsvereine), deren Zweck weder auf einen eigenen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb noch auf die Vertretung wirtschaftlicher Interessen ihrer Mitglieder gerichtet ist.

Versichert sind folgende Leistungsarten:

Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht

Wenn Sie Streit mit einem Vertragspartner haben, z. B. wenn die gebuchte Reise nicht den Prospektbeschreibungen entspricht oder wenn die Reparaturrechnung der Werkstatt überhöht ist, übernimmt ROLAND die Kosten.

Die Leistung ist in folgenden Produkten enthalten:

  • Kompakt-Rechtsschutz
  • KompaktPlus-Rechtsschutz
  • Verkehrs-Rechtsschutz
  • Fahrer-Rechtsschutz
  • Privat- und Berufs-Rechtsschutz
  • Privat-Rechtsschutz für Selbstständige
  • Berufs-Rechtsschutz für angestellte Ärzte
  • GenerationAktiv/-Plus
  • Landwirtschafts- und Verkehrs-Rechtsschutz

Rechtsschutz-ServicePlus

Mit dem telefonischen Rechtsschutz-ServicePlus bietet ROLAND allen Kunden folgende Möglichkeiten:

  • telefonische Schadenaufnahme
  • erste Orientierung im Rechtsschutzfall
  • Anwaltsempfehlung
  • in einigen Produkten auch telefonische Rechtstipps durch einen qualifizierten Anwalt bei Rechtsfragen rund um den privaten und beruflichen Lebensbereich

Rechtsschutz-Versicherung

Eine Rechtsschutz-Versicherung ist eine zu den Sachversicherungen gehörende Versicherungsart zur Abdeckung des Kostenrisikos bei einem Rechtsstreit. Dazu übernimmt die Rechtsschutz-Versicherung bis zur vereinbarten Versicherungssumme im Streitfall Kosten wie z. B. Anwaltsgebühren, Zeugengelder, Sachverständigenhonorare, Gerichtskosten usw.

Regress

Regress ist der finanzielle Rückgriff auf den Schadenverursacher im Leistungsfalle, soweit diesen eine Mitschuld trifft.

Reiseabbruch

Eine Leistung der Schutzbrief-Bausteine GesundMobil und ReiseMobil (ASB 2004): Müssen Sie aus bestimmten Gründen früher die Heimreise antreten, organisiert ROLAND die Rückreise und zahlt die zusätzlichen Fahrtkosten bis zu 2.600 €.

Reiseabbruch-Service

Eine Leistung von GenerationAktivPlus: Ist Ihnen die planmäßige Beendigung der Auslandsreise unter bestimmten Voraussetzungen nicht möglich, sorgt ROLAND für die Rückreise. Wir erstatten die gegenüber der ursprünglich vorgesehenen Rückreise entstehenden höheren Fahrtkosten bzw. für nachgewiesene außerplanmäßige Verpflegungs- und Übernachtungskosten bis zu 2.600 €.

Reiseinformationen

Eine Leistung von GenerationAktivPlus: Benötigen Sie vor oder während einer Reise Informationen über die medizinische Versorgung vor Ort, informieren wir Sie. Wir benennen Ihnen, soweit möglich, einen Deutsch oder Englisch sprechenden Arzt an Ihrem Urlaubsort. Auf Anfrage informieren wir Sie auch über spezielle Reiseangebote für aktive Menschen ab 60.

ReiseMobil

Ein Baustein des ROLAND Schutzbriefes (ASB 2004).
ROLAND ReiseMobil Leistungen und Services auf einen Blick:

  • Ersatz von Zahlungsmitteln
  • Anwalts- und Dolmetscher-Service
  • Rechtskosten-Vorschuss
  • Verspäteter Reiseantritt
  • Travel-Delay-Service
  • Reiseabbruch-Service
  • Card- und Dokumenten-Service
  • Informationen über Ihr Reiseziel
  • Hilfe in besonderen Notfällen

Routenplanung

Eine Leistung des Schutzbrief-Bausteines AutoMobil (ASB 2004): Für den Urlaub per Auto erstellt ROLAND Ihnen gerne eine persönliche Reiseroute innerhalb Europas.

Rückdatierung

Als Rückdatierung bezeichnet man die Rückverlegung des technischen Beginns einer Versicherung.

Rückholung von Haustieren

Eine Leistung des Schutzbrief-Bausteines GesundMobil (ASB 2004): Sollten Sie im Urlaub wegen einer Erkrankung die von zu Hause mitgenommenen Haustiere nicht mehr versorgen können, organisiert ROLAND den Rücktransport und übernimmt die Kosten. Diese Leistung ist auch Bestandteil von GenerationAktivPlus.

Rückversicherung

Eine Rückversicherung ist die Weitergabe des versicherten Risikos an ein spezielles Versicherungsunternehmen als "Versicherung des Versicherers". Rückversicherungen dienen der Minderung des Geschäftsrisikos. Der Rückversicherer hilft dem Erstversicherer, Verpflichtungen aus Versicherungsverträgen zu erfüllen.

Ruhen des Vertrages

Möglichkeit des Versicherungsnehmers, einen Vertrag für einen bestimmten Zeitraum ruhen zu lassen. Ruhende Verträge sind in der Regel abhängig von bereits gezahlten Mindestprämien und oft ist nur bis zu einem Jahr Ruhezeit möglich.

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