Die Entschädigung für vom Gericht herangezogene Sachverständige und Zeugen ist mitversichert.
ROLAND zahlt die Rechtsanwaltskosten für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen, z. B. von Schmerzensgeld nach einem Unfall oder Schadenersatz nach Beschädigung Ihres Eigentums.
Die Leistung ist in folgenden Produkten enthalten:
Eine Leistung von GenerationAktiv und GenerationAktivPlus: Haben Sie Ihren Schlüssel für die selbst genutzte Wohnung oder das selbst genutzte Haus im Inland verloren, hilft ROLAND bei der Beschaffung von Ersatzschlüsseln. Die Kosten für die Ersatzschlüssel werden jedoch nicht gezahlt. Kann der Ersatzschlüssel kurzfristig nicht beschafft werden, organisiert ROLAND einen Schlüsseldienst und übernimmt die Kosten bis zu 260 € im Jahr.
Ein Schutzbrief ist eine spezielle Form der Kfz-Versicherung zur Übernahme von Unfall- und Pannenfolgekosten wie Pannenhilfe, Fremdübernachtung, Unterstellung, Ersatz von Reisedokumenten usw. Der gesamte Leistungskatalog wird umgangssprachlich als Schutzbrief bezeichnet. Bei ROLAND heißt er SchutzbriefMobil.
Der SchutzbriefMobil bietet mit den Modulen
flexiblen Rundum-Schutz. Schnelle und unkomplizierte Hilfe ist garantiert.Als Selbstbeteiligung wird die Beteiligung eines Versicherungsnehmers an einem Schaden bezeichnet. Die Höhe der Selbstbeteiligung wird bei Vertragsabschluss festgelegt und beeinflusst die Höhe des Versicherungsbeitrages.
Sind Fahrzeuge und Anhänger, die gewerbsmäßig ohne Gestellung eines Fahrers vermietet werden. Der Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht gilt auch für Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Vermietung.
Alle aktuellen Rechtsschutz-Produkte für private Haushalte können auch dann noch abgeschlossen werden, wenn der Kunde oder die mitversicherten Personen einer selbstständigen oder freiberuflichen Tätigkeit mit einem Gesamtjahresumsatz unter 50.000 € nachgehen. Allerdings besteht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit der selbstständigen bzw. freiberuflichen Tätigkeit kein Versicherungsschutz.
Eine Leistung von GenerationAktivPlus: Umfang siehe Travel-Delay-Service.
Als Sonderfahrzeuge und Arbeitsmaschinen gelten:
Abschleppwagen, Ausstellungswagen, Bagger, Betonpumpenwagen, Elektro-Güterfahrzeuge, Elektro-Karren, Erd-Arbeitsmaschinen, Fernmeldewagen, Feuerwehrmannschafts- und –gerätewagen, Funkwagen (nicht Funkstreifenwagen), Gabelstapler mit amtl. Kennzeichen, Geräteträger für die Land- und Forstwirtschaft, Hubstapler, Kanalreinigungswagen, Krankenwagen, Kranwagen, Lader, Leichenwagen, Mähdrescher, Messwagen, Milch-Sammeltankwagen, Müllwagen, Schlammsaugwagen, Straßenbaumaschinen, Straßenreinigungsmaschinen, Tieflader, Verkaufswagen, Werkstattwagen
Nicht als Sonderfahrzeuge oder Arbeitsmaschinen gelten:
Betontransportmischer, Kraftfahrzeug-Transporter, Kraftstoff-Kesselwagen, Milch-Tankwagen, Tankwagen, Turmwagen. Diese Fahrzeuge werden als Nutzfahrzeuge tarifiert.
Versicherungsschutz besteht z. B. für das vorgerichtliche Widerspruchsverfahren bei Beantragung einer Rente. Diese Leistung ist Bestandteil der KompaktPlus-Rechtsschutz-Angebote.
Müssen Sie Ihr Recht vor dem Sozialgericht verteidigen, weil z. B. die Rente wegen eines Nebenjobs gekürzt werden soll, zahlt ROLAND die Rechtsanwaltskosten.
Die Leistung ist in folgenden Produkten enthalten:
Eine Leistung von Kompakt- sowie KompaktPlus-Rechtsschutz für niedergelassene Ärzte, Zahnärzte und Selbstständige sonstiger Heilberufe. Versicherungsschutz besteht für die Verteidigung bei fahrlässig und vorsätzlich begehbaren Straftaten im Berufsbereich, solange keine rechtskräftige Verurteilung wegen Vorsatz erfolgt. Mitversichert sind Honorarvereinbarungen im vereinbarten Rahmen mit Rechtsanwälten und Sachverständigen, die über die gesetzlichen Gebühren hinausgehen. Die Versicherungssumme beträgt 300.000 € je Rechtsschutzfall, maximal 150.000 € je Person.
ROLAND übernimmt Anwalts- und Gerichtskosten bei Auseinandersetzungen vor dem Finanzgericht, z. B. wenn die Kfz-Steuer oder Einkommenssteuer falsch berechnet wurde.
Die Leistung ist in folgenden Produkten enthalten:
Eine stillschweigende Verlängerung ist die Fortführung eines Versicherungsvertrages nach Ablauf der ursprünglich vereinbarten Vertragslaufzeit, wenn die Vertragspartner nicht ausdrücklich kündigen.
Wird Ihnen beispielsweise eine fahrlässige Körperverletzung nach einem Verkehrsunfall vorgeworfen, zahlt ROLAND für die Verteidigung die Kosten.
Die Leistung ist in folgenden Produkten enthalten: