ROLAND ProzessFinanz
Roland

Ablauf der Prozessfinanzierung

  • Kontaktaufnahme
    Der Kontakt zwischen uns und Ihrem Mandanten wird durch Sie hergestellt. Sie bleiben während des gesamten Verfahrens alleiniger Berater und Vertreter Ihres Mandanten und unser Ansprechpartner.
  • Annahmeprüfung
    Zur Durchführung unserer kostenfreien Annahmeprüfung benötigen wir von Ihnen aussagekräftige Unterlagen, aus denen sich Sachverhalt, Einwendungen der Gegenseite, Beweismittel sowie Ihre rechtliche Bewertung ergeben. Auch ohne einen von Ihnen erstellten Klageentwurf können wir in der Regel zunächst die Eignung des Falls für eine Prozessfinanzierung prüfen. Weitere Unterlagen werden wir im Bedarfsfall nachfordern.
  • Vertragsschluss
    Erkennen wir nach Abschluss unserer internen Prüfung hinreichende Erfolgsaussichten, schließen wir mit Ihrem Mandanten einen Prozessfinanzierungsvertrag. Auf eine vorzeitige vertragliche Bindung Ihres Mandanten zu Beginn unserer Annahmeprüfung verzichten wir.
  • Vorschusszahlung
    Ab Vertragsschluss zahlen wir sämtliche Vorschüsse an Sie, das Gericht, Sachverständige und Zeugen.
  • Klageeinreichung
    Die Klage wird in Absprache mit uns von Ihnen bei Gericht eingereicht.
  • Verfahrensablauf
    Die Prozessführung liegt weiterhin in Ihren Händen. Über die Entwicklung des Prozesses halten Sie uns auf dem Laufenden. Kostenauslösende Prozesshandlungen stimmen Sie mit uns ab – ebenso Verfügungen über die streitige Forderung.
  • Beendigung des Prozesses
    Nur im Erfolgsfall erhalten wir eine Beteiligung am Erlös des Prozesses, nach Abzug aller nicht von der Gegenseite zu erstattenden Kosten. Geht der Prozess verloren, tragen wir auch die Kosten der Gegenseite.

In partnerschaftlicher Zusammenarbeit mit Ihnen und Ihrem Mandanten haben wir ein gemeinsames Ziel: Prozess gewinnen – Recht bekommen.

Falls Sie noch Fragen zum Ablauf der Prozessfinanzierung haben, rufen Sie uns an oder lassen Sie sich zurückrufen!

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