Eine Vielzahl von Fällen kommt für eine Finanzierung durch unser Unternehmen in Betracht. Der Veranschaulichung dienen folgende Beispielsfälle:
Das Kind Ihrer Mandanten erleidet wegen Komplikationen während der Geburt einen schweren Gesundheitsschaden. Es wird sein Leben lang behindert bleiben. Sie sind der Auffassung, es liegt ein grober Behandlungsfehler seitens des behandelnden Arztes vor. Ihren Mandanten empfehlen Sie die gerichtliche Geltendmachung von Schmerzensgeld, Schadenersatz und die Feststellung der Ersatzpflicht aller weiteren Schäden. Angesichts des hohen Streitwerts und der Notwendigkeit von Sachverständigengutachten scheuen Ihre Mandanten das Kostenrisiko. Dieses könnten wir Ihren Mandanten abnehmen.
Ihr Mandant ist Hotelier und plant die bauliche Erweiterung seines Hotels, erhält hierfür jedoch keine Baugenehmigung. Nach langwierigem Verwaltungsrechtsstreit mit der Baubehörde wird diese verpflichtet, Ihrem Mandanten die beantragte Baugenehmigung zu erteilen. Sie empfehlen Ihrem Mandanten, seine aufgrund der zeitlichen Verzögerung entgangenen Gewinne in einem Amtshaftungsprozess gerichtlich geltend zu machen.
Ihre Mandantin wurde von ihrem Vater testamentarisch als Alleinerbin eingesetzt. Nach dem Tod ihres Vaters taucht jedoch ein zweites Testament zugunsten der Lebensgefährtin des Erblassers auf, welches erst kurz vor seinem Tode verfasst wurde. Ihre Mandantin bestreitet die Echtheit des zweiten Testaments. Durch die Notwendigkeit graphologischer Gutachten kommen hohe Prozesskosten auf Ihre Mandantin zu.
Als Vorstand einer Aktiengesellschaft wird Ihr Mandant überraschend abberufen. Gleichzeitig wird ihm der Anstellungsvertrag außerordentlich gekündigt. Er besteht jedoch auf Fortsetzung des Vertrags und Zahlung seiner Vergütung, da aus seiner Sicht ein wichtiger Grund für die Kündigung des Vertrags nicht vorgelegen hat. Sie teilen seine Auffassung und empfehlen ihm, risikolos mit unserer Hilfe zu klagen.
Ein Bauunternehmer sieht seinem wirtschaftlichen Ende entgegen. Vor der Insolvenzanmeldung überträgt er ein verbliebenes Grundstück an seine Ehefrau. Der Insolvenzverwalter ficht den Kaufvertrag wegen Gläubigerbenachteiligung an und verlangt von der Ehefrau die Herausgabe des Grundstücks an die Insolvenzmasse. Bei den Gläubigern stößt er angesichts der Prozesskosten auf Widerstand. Mit uns kann der Insolvenzverwalter ohne Belastung der Masse klagen.
Dem Handelsvertreter einer bekannten Automarke wurde ordentlich gekündigt. Er wendet sich an Sie, da ihm der vom Hersteller errechnete Ausgleich zu gering erscheint. Ihre Berechnungen ergeben einen wesentlich höheren Ausgleichsanspruch zugunsten Ihres Mandanten, weshalb Sie ihm zur Klage raten.
Ein von Ihnen beratenes Architektenbüro plant und überwacht ein umfangreiches Bauvorhaben. Nach Übersendung der Schlussrechnung verweigert der Bauherr wegen angeblich fehlender Prüffähigkeit die Zahlung des noch ausstehenden Honorars an Ihre Mandantschaft. Zudem macht der Bauherr unberechtigte Planungsmängel geltend. Der Bauherr fühlt sich wirtschaftlich überlegen, woran außergerichtliche Einigungsversuche zunächst gescheitert sind. Mit uns als starkem Partner könnten die Chancen auf eine außergerichtliche Einigung wieder steigen.
Ein Anlageberater vermittelt Ihrem Mandanten als Steuersparmodell den Erwerb einer Immobilie nebst entsprechendem Bankkredit. Die ihm versprochene Rendite bleibt jedoch aus. Ferner stellt sich heraus, dass der Anlageberater erheblich über den Wert der Immobilie getäuscht hat. Sie verlangen für Ihren Mandanten von der Kredit gebenden Bank die Rückabwicklung Ihres Darlehens gegen Übereignung der Immobilie.