Geeignete Fälle für eine Prozessfinanzierung
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit eine Prozessfinanzierung durch uns in Betracht kommt:
- Der Streitwert der Forderung beträgt mindestens 50.000 €. Für Streitigkeiten im europäischen Ausland ist ein Mindeststreitwert von 250.000 € erforderlich.
- Sie überzeugen uns, dass gute Aussichten für eine erfolgreiche Durchsetzung der Ansprüche bestehen.
- Der Anspruchsgegner verfügt angesichts der Streitforderung über eine hinreichende Bonität.
Finanzierung in jedem Streitfall
- Prozessfinanzierung eignet sich gleichermaßen für private wie gewerbliche Mandanten. Insolvenzverwalter können mit uns ohne Belastung der Masse klagen.
- Wir finanzieren außergerichtliche Streitigkeiten ebenso wie Prozesse vor Gericht oder Schiedsverfahren.
- Finanziert werden Aktivprozesse in jedem Stadium des Verfahrens, sofern das Ergebnis wirtschaftlich verwertbar ist.
- Hat Ihr Mandant Anspruch auf Prozesskostenhilfe, ist eine Finanzierung durch uns dennoch möglich. Soll nur das Ihrem Mandanten verbleibende Gegenseitenkostenrisiko von uns übernommen werden, reduziert sich unsere Erfolgsbeteiligung. Selbstverständlich bleibt auch eine Finanzierung zu den üblichen Konditionen weiterhin möglich, falls sich Ihr Mandant entschließt, Prozesskostenhilfe nicht in Anspruch zu nehmen.
- Es spielt für uns keine Rolle, wer der Gegner ist. Lediglich zahlungsfähig muss er sein.
Geeignet sind Fälle aus allen Rechtsgebieten, z.B.
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| Amtshaftung | Dienstvertragsrecht | Insolvenzrecht |
| Arbeitsrecht | Erbrecht | Kaufrecht |
| Architektenrecht | Familienrecht | Steuerrecht |
| Arzthaftungsrecht | Gesellschaftsrecht | Urheberrecht |
| Bankrecht | Handelsrecht | Versicherungsrecht |
| Baurecht | Immobilienrecht | Wettbewerbsrecht |
Sehen Sie hier einige Beispielsfälle aus der Praxis.
Falls Sie unsicher sind, ob ein konkreter Fall für eine Prozessfinanzierung geeignet ist, rufen Sie uns an oder lassen Sie sich zurückrufen!