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Der Prozessfinanzierungsvertrag

Nach erfolgreicher Prüfung schließen wir mit Ihrem Mandanten einen Prozessfinanzierungsvertrag. Wir bieten Ihrem Mandanten eine individuelle und flexible Vertragsgestaltung an.

Im Überblick enthält der Vertrag folgende Regelungen, über die Sie Ihren Mandanten aufklären sollten:

 

  • Sie und Ihr Mandant informieren uns während des gesamten Prozesses über dessen Entwicklung.
  • Kostenauslösende Prozesshandlungen sowie Verfügungen über die streitige Forderung werden mit uns abgestimmt.
  • Die Prozessfinanzierung wird grundsätzlich geheim gehalten. Im Einzelfall kann sie in Absprache mit uns offen gelegt werden.
  • Für die Dauer des Vertrages werden die streitigen Ansprüche zur Sicherheit an uns abgetreten. Dies muss weder dem Gericht noch dem Gegner mitgeteilt werden.
  • Wir übernehmen sämtliche Kosten des Prozesses, die nach Abschluss des Vertrags fällig werden. Für die anwaltliche Tätigkeit zahlen wir grundsätzlich die Gebühren nach RVG.
  • Für Ihren Aufwand, den die Kommunikation mit uns auslöst, erhalten Sie von uns eine zusätzliche 1,0 Gebühr nach RVG.
  • Wird der Prozess ganz oder teilweise gewonnen, so erhalten wir unsere Erfolgsbeteiligung nach Abzug aller Kosten vom Erlös des Prozesses. Gleiches gilt, falls ein Vergleich abgeschlossen wird. Durch eine Selbstbeteiligung Ihres Mandanten kann unsere Beteiligungsquote im Einzelfall reduziert werden.
  • Den Prozessfinanzierungsvertrag können wir kündigen, wenn Umstände eintreten oder uns erstmalig bekannt werden, aufgrund derer die Erfolgsaussichten schlechter zu bewerten sind, als bei Vertragsschluss. Dies kann der Fall sein, wenn Beweismittel wegfallen oder die höchstrichterliche Rechtsprechung sich ändert. Bereits angefallene Kosten tragen wir.
  • Falls wir uns mit Ihrem Mandanten nicht über den Abschluss eines Vergleichs einigen können, so besteht für denjenigen, der dem Vergleich zustimmt, die Möglichkeit, den Prozessfinanzierungsvertrag zu kündigen. Der andere kann den Prozess fortführen, hat den Kündigenden aber so zu stellen, als sei der Vergleich abgeschlossen worden.

Diese und weitere Regelungen im Detail entnehmen Sie bitte dem Mustervertrag.

Falls Sie noch Fragen zu den vertraglichen Regelungen haben, rufen Sie uns an oder lassen Sie sich zurückrufen!

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