ROLAND ProzessFinanz
Roland

Unser Angebot: Prozessfinanzierung gegen Erfolgsbeteiligung

Recht ohne Risiko - für Forderungen ab 50.000 €

Wir helfen Ihrem Mandanten sein Recht vor Gericht durchzusetzen, indem wir für ihn sämtliche Kosten seines Rechtsstreits zu 100% gegen eine angemessene Erfolgsbeteiligung tragen. Er kann somit seine berechtigten Ansprüche durchsetzen, ohne selbst ein finanzielles Risiko einzugehen.

Indem Sie Ihren Mandanten auf die Möglichkeit einer Prozessfinanzierung hinweisen, erweitern Sie Ihr Dienstleistungsangebot und erfüllen zugleich Ihre Pflicht zu einer umfassenden Beratung. Für manche Mandanten ist Prozessfinanzierung der letzte Ausweg, berechtigte Ansprüche durchzusetzen. Aber auch wirtschaftlich gut gestellte Mandanten entscheiden sich, das Prozessrisiko abzugeben, um vorhandene wirtschaftliche Kapazitäten vollständig ihrem Betrieb oder anderen Zwecken zur Verfügung zu stellen.

Prozessfinanzierung ist immer dann interessant, wenn Ihr Mandant nicht rechtsschutzversichert ist oder im Einzelfall keine Deckung durch seine Rechtsschutzversicherung besteht.

 

Unsere Leistungen im Überblick

Prozessfinanzierung durch ROLAND ProzessFinanz bedeutet:

  1. Kostenfreie Annahmeprüfung
    Ihre Finanzierungsanfrage prüfen wir kostenlos, schnell und unbürokratisch.
  2. Zahlung aller Vorschüsse
    Kommt ein Prozessfinanzierungsvertrag zustande, zahlen wir an Stelle Ihres Mandanten sämtliche Vorschüsse.
  3. Prozess gewonnen oder verglichen
    Wir erhalten 30% des Erlöses. Soweit der Erlös 500.000 € übersteigt, beträgt unsere Erfolgsbeteiligung lediglich 20%. Ihrem Mandanten verbleiben somit 70-80% der gerichtlich realisierten Forderung, ohne dass er eigenes Kapital einsetzen oder ein Risiko eingehen musste.
  4. Prozess verloren
    Verliert Ihr Mandant vor Gericht, übernehmen wir sämtliche Prozesskosten. Ihr Mandant zahlt nichts.
  5. Vorgerichtliche Einigung
    Kommt eine Einigung über den Anspruch bereits vorgerichtlich zustande, ermäßigt sich unsere Erfolgsbeteiligung auf 20%.
  6. Zwangsvollstreckung
    Wir zahlen nach einem erfolgreichen Prozessausgang auch die Kosten einer erforderlichen Zwangsvollstreckung.

Mit ROLAND ProzessFinanz ist Gerechtigkeit keine Frage des Geldes.

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