Der Kontakt zwischen uns und Ihrem Mandanten wird durch Sie hergestellt. Sie bleiben während des gesamten Verfahrens alleiniger Berater und Vertreter Ihres Mandanten und unser Ansprechpartner.
Um unsere kostenfreie Annahmeprüfung durchzuführen, benötigen wir von Ihnen aussagekräftige Unterlagen, aus denen sich Sachverhalt, Einwendungen der Gegenseite, Beweismittel sowie Ihre rechtliche Bewertung ergeben. Auch ohne einen von Ihnen erstellten Klageentwurf können wir in der Regel zunächst prüfen, ob der Fall für eine Prozessfinanzierung geeignet ist. Weitere Unterlagen werden wir im Bedarfsfall nachfordern.
Wir verzichten bewusst auf eine vorzeitige vertragliche Bindung Ihres Mandanten zu Beginn unserer Annahmeprüfung. In der Regel vereinbaren wir noch einen gemeinsamen Gesprächstermin mit Ihnen und Ihrem Mandanten, bevor wir unsere Prüfung abschließen. Dieser dient dazu, sich vor Abschluss eines Finanzierungsvertrags kennen zu lernen und alle noch offenen Fragen zu besprechen. Im Vorfeld des Termins erhalten Sie von uns einen auf Ihren Mandanten zugeschnittenen Entwurf des Finanzierungsvertrags.
Erkennen wir nach Abschluss unserer internen Prüfung hinreichende Erfolgsaussichten, schließen wir mit Ihrem Mandanten sodann den Prozessfinanzierungsvertrag. Wir bieten Ihrem Mandanten dabei eine individuelle und flexible Vertragsgestaltung. Durch eine Selbstbeteiligung Ihres Mandanten kann beispielsweise unsere Beteiligungsquote im Einzelfall reduziert werden.
Ein Muster unseres Finanzierungsvertrags finden Sie hier.
Falls Sie noch Fragen zum Ablauf unserer Annahmeprüfung haben, rufen Sie uns einfach an oder lassen Sie sich zurückrufen !