Allgemeine Voraussetzungen

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit eine Prozessfinanzierung durch uns in Betracht kommt:

  • Der Streitwert der Forderung beträgt mindestens 100.000 Euro.
  • Es bestehen gute Aussichten die Ansprüche erfolgreich durchzusetzen.
  • Der Anspruchsgegner verfügt über eine hinreichende Bonität.

Wir finanzieren Prozesse in jedem Stadium des Verfahrens, sofern das Ergebnis wirtschaftlich verwertbar ist. Dabei kann es sich ebenso um außergerichtliche Streitigkeiten handeln wie um Prozesse vor Gericht oder Schiedsverfahren.

Prozessfinanzierung eignet sich gleichermaßen für private wie gewerbliche Mandanten. Insolvenzverwalter können mit uns klagen, ohne die Masse zu belasten.

Hat Ihr Mandant Anspruch auf Prozesskostenhilfe, ist eine Finanzierung durch uns dennoch möglich. Soll nur das Ihrem Mandanten verbleibende Gegenseitenkostenrisiko von uns übernommen werden, reduziert sich unsere Erfolgsbeteiligung. Selbstverständlich bleibt auch eine Finanzierung zu den üblichen Konditionen weiterhin möglich, falls sich Ihr Mandant entschließt, Prozesskostenhilfe nicht in Anspruch zu nehmen.

Es spielt für uns keine Rolle, wer der Gegner ist. Er muss lediglich zahlungsfähig sein.

Geeignet sind Fälle aus allen Rechtsgebieten, zum Beispiel:

  • Amtshaftung
  • Arbeitsrecht
  • Architektenrecht
  • Arzthaftungsrecht
  • Bankrecht
  • Baurecht
  • Dienstvertragsrecht
  • Erbrecht
  • Familienrecht
  • Gesellschaftsrecht
  • Handelsrecht
  • Immobilienrecht
  • Insolvenzrecht
  • Kaufrecht
  • Steuerrecht
  • Urheberrecht
  • Versicherungsrecht
  • Wettbewerbsrecht

Falls Sie unsicher sind, ob ein konkreter Fall für eine Prozessfinanzierung geeignet ist, rufen Sie uns einfach an oder lassen Sie sich zurückrufen !

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