Eine Vielzahl von Fällen kommt für eine Finanzierung durch unser Unternehmen in Betracht. Folgende Beispielfälle veranschaulichen dies:
Das Kind Ihrer Mandanten erleidet wegen Komplikationen während der Geburt einen schweren Gesundheitsschaden. Es wird sein Leben lang behindert bleiben. Sie sind der Auffassung, es liegt ein grober Behandlungsfehler seitens des behandelnden Arztes vor. Ihren Mandanten empfehlen Sie, Schmerzensgeld, Schadenersatz und die Feststellung der Ersatzpflicht aller weiteren Schäden gerichtlich geltend zu machen. Angesichts des hohen Streitwerts und der Notwendigkeit von Sachverständigengutachten scheuen Ihre Mandanten das Kostenrisiko. Dieses nehmen wir Ihren Mandanten ab.
Ihre Mandantin wurde von ihrem Vater testamentarisch als Alleinerbin eingesetzt. Nach dem Tod ihres Vaters taucht jedoch ein zweites Testament zugunsten der Lebensgefährtin des Erblassers auf, welches erst kurz vor seinem Tode verfasst wurde. Ihre Mandantin bestreitet, dass das zweite Testament echt ist. Da ein graphologisches Gutachten notwendig ist, kommen hohe Prozesskosten auf Ihre Mandantin zu. Im Rahmen der Prozessfinanzierung übernehmen wir diese.
Dem Handelsvertreter einer bekannten Automarke wurde ordentlich gekündigt. Er wendet sich an Sie, da ihm der vom Hersteller errechnete Ausgleich zu gering erscheint. Ihre Berechnungen ergeben einen wesentlich höheren Ausgleichsanspruch zugunsten Ihres Mandanten, weshalb Sie ihm zur Klage raten. Die Klage führt Ihr Mandant mit unserer Hilfe ohne Kostenrisiko.
Ein von Ihnen beratenes Architektenbüro plant und überwacht ein umfangreiches Bauvorhaben. Nachdem die Schlussrechnung übersendet wurde, weigert sich der Bauherr wegen angeblich fehlender Prüffähigkeit, das noch ausstehende Honorar an Ihre Mandantschaft zu zahlen. Zudem macht der Bauherr unberechtigte Planungsmängel geltend. Der Bauherr fühlt sich wirtschaftlich überlegen, woran außergerichtliche Einigungsversuche zunächst gescheitert sind. Mit uns als starkem Partner kann dennoch eine außergerichtliche Einigung erzielt werden.
Ein Anlageberater vermittelt Ihrem Mandanten als Steuersparmodell den Erwerb einer Immobilie nebst entsprechendem Bankkredit. Die ihm versprochene Rendite bleibt jedoch aus. Ferner stellt sich heraus, dass sich der Anlageberater erheblich über den Wert der Immobilie getäuscht hat. Sie verlangen für Ihren Mandanten von der Kredit gebenden Bank die Rückabwicklung seines Darlehens gegen Übereignung der Immobilie. Mit unserer finanziellen Unterstützung kann Ihr Mandant den Klageweg beschreiten.
Ein Bauunternehmer sieht seinem wirtschaftlichen Ende entgegen. Vor der Insolvenzanmeldung überträgt er ein verbliebenes Grundstück an seine Ehefrau. Der Insolvenzverwalter ficht den Kaufvertrag wegen Gläubigerbenachteiligung an und verlangt von der Ehefrau das Grundstück an die Insolvenzmasse herauszugeben. Die Gläubiger sind nicht bereit, die Kosten eines Prozesses zu tragen. Mit uns kann der Insolvenzverwalter klagen, ohne die Masse zu belasten.