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Prozesskosten
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Prozesskosten auf einen Blick

Der Weg durch die Instanzen ist teuer. Die in der Tabelle aufgeführten Prozesskosten enthalten lediglich die Gerichtskosten und die erstattungsfähigen Kosten Ihres und des gegnerischen Rechtsanwalts nach dem aktuellen Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

Nicht berücksichtigt sind Sachverständigenhonorare, Zeugengelder und die nicht erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten für Ihren Rechtsanwalt, die im konkreten Fall oftmals noch hinzutreten können. Auch der Abschluss eines Vergleichs kann die Prozesskosten weiter erhöhen.

Ihr Prozesskostenrisiko beträgt in Zivilsachen
(in Euro)
bei einem Streitwert bis 1. Instanz1. und 2. Instanz1. bis 3. Instanz
100.000 10.70023.20039.800
250.000 17.60038.30065.700
500.000 26.80058.600100.500
1.000.000 40.20088.000151.000
2.500.000 80.500176.300302.500

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